Instandsetzungsarbeiten in Küche - Anspruch auf Ersatzwohnung gegeben?
vom 4.2.2014
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Hier würde man das aus- und einräumen des Inventars übernehmen, die Sachen in einem anderen Raum einlagern - aber der Möbel- Ab- und aufbau müsste durch ein Unternehmen erfolgen, zu Lasten des Vermieters. - Der Vermieter teilte nun in einem weiteren Anruf mit, dass keine Ersatzwohnung gestellt wird, kein Ab- und Aufbau des Möbels usw. - "sie könne nix anbieten".