. + Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens, insbesondere auch ausreichende Maßnahmen gegen das Aufkommen von Ungeziefer, ordnungsmäßige Beseitigung von Abfällen und Unrat (Müll, Scherben, Küchenreste usw.) in (nicht neben) die aufgestellten Mülltonnen, von sperrigen oder leicht brennbaren Stoffen durch Verbrennen oder Beförderung außerhalb des Grundstücks. + Trockenhaltung der Fußboden, insbesondere in der Nähe von Wasserzapfstellen und -behältern, Vermeldung von Beschädigungen der Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen elektrischer Anlagen und sonstiger Hauseinrichtungen, Vermeidung von Verstopfungen der Gas- und Entwässerungsanlagen Wöchentliche Reinigung von Gängen, Treppenhaus, Küche, Bad, WC, Wohräumen und zum Hausstand gehörenden Geräten. ... Auch ist extrem ärgerlich, dass ein paar Mieter in dieser 8 Personen Wohngemeinschaft (WG) ihr benutztes Geschirr einfach in der Spüle liegen lassen und diesen superselten ordnungsgemäß sofort aufräumen. und meine abschliessende Frage(n) + Hintergrundwissen: Auch frage ich mich, ob ich die nicht geputzten Wochen + Monate den Mietern anlasten kann, zumal hierbei die Sachen stärker beansprucht werden, wie wenn Sie regelmässig + gepflegt behandelt werden?