Ich habe mir ihren Mietvertrag angeschaut und kann Ihnen folgende Informationen geben: - Wohnung ist öffentlich mit Mitteln aus dem sozialen Wohnungsbau und der Grenzlandhilfe gefördert - unter § 2 Miete sind folgende monatliche Kosten notiert: a) Einzel-/Grundmiete 337,60 DM b) Zuschläge für ............und hier wurde das Wort "Betriebskosten" eingefügt (186,30 DM), hinter welchem allerdings eine Fußnote steht, die sich auf Zuschläge gem. § 26 NMV 1970 bezieht (diese Art von Zuschlägen haben meiner Ansicht nach überhaupt nichts mit den gemeinten Betriebskosten gemeinsam) c) .... d) Vorauszahlungen gem. § 4 - dahinter wurde mit Schreibmaschine "Heizkostenpauschale - 45,40 DM notiert". ... - Soll man im gegebenen Falle den Vermieter zur Vorlage der Abrechnungen auffordern oder gleich zur Rückzahlung der geleisteten monatlichen Vorauszahlungen mit Hinweis, daß man ansonsten den Klagewege beschreiten und die Kosten des Verfahrens auf die Beklagte beantragen wird? Im Jahre 2008 erfolgte für Beginn 2009 eine Erhöhung der Nebenkosten.