Räumungsklage durch Mietminderung ausgelöst
vom 12.11.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Meine Frage: Hätte die HV, wäre sie mit der Mietminderung nicht einverstanden, dies nicht bereits nach meiner Ankündigung, die Miete zu mindern bzw. bereits nach der 1. geminderten Mietzahlung monieren müssen? ... Definitiv hat die HV das Gericht umsonst bemüht, da sie mir vorab keine Gelegenheit gab, das Ganze außergerichtlich zu regeln, sie behauptet Beträge nicht erhalten zu haben, die ganz leicht zu widerlegen sind und sie hat die Mängel / den Lärm nicht beseitigt.