Provisorische Nutzung einer neu erworbenen Eigentumswohnung durch den Verwalter...
vom 6.11.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Meine Einschätzung: Da ich im Oktober noch nicht wirtschaftlich über die Wohnung verfügte, war meine telefonische Zustimmung zu dieser vorübergehenden Nutzung ohnehin nichtig. Für den Zeitraum nach Oktober, nachdem der Besitz auf mich überging, wurde ich nicht nochmals gefragt, ob ich der vorübergehenden Nutzung meiner Wohnung durch die Hausverwaltung weiterhin zustimmte.