Auszug - Decke und Wände weiß gestrichen
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Nun ist es so, dass wir zum Einzug in diese Wohnung wie üblich einen Mietvertrag unterzeichnet haben der folgendes beinhaltet: $11 Punkt4: Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. §11 Punkt5: Die kleinen Instandhaltungskosten sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. §14 Punkt1: Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. ... Zusätzlich kommt hinzu, das wir im März 2003 mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben. ... In dem neueren Mietvertrag steht nichts bezüglich Wände und Decken streichen.