Mietvertrag vor Einzug von Vermieterseite kündigen
vom 14.6.2015
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Da die zweite Wohnung im Objekt derzeit leer steht, haben wir aus Kulanzgründen den neuen Mietern den Einzug in die zweite leerstehende Wohnung gestattet. ... Da es nun von Seiten der neuen Mietern bereits zu erheblichen Beschimpfungen Beleidigungen usw gekommen ist, haben wir keinerlei Interesse mehr die Wohnung an diese Leute zu vermieten und würde den Vertrag gerne noch vor Einzug kündigen und die Leute aus der unentgeltlich benutzen Wohnung raus haben.