Kündigung wg. Eigenbedarf Mietwohnung - greift hier § 566 BGB???
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörn Blank / Hamburg
In der Kündigung standen nun wir beide, als gemeinsame Vermieter im Brief drin (mit unterschiedlichen Namen!). Ebenso haben wir die Kündigung gemeinsam unterschrieben. ... Können wir uns evtl. auf die in der Vergangenheit liegende Kündigung Pluspunkte vor Gericht oder allg. erhoffen und welche?