Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist leider wirklich so, dass Sie die, von Ihnen vorgenommenen, baulichen Änderungen entweder entfernen müssen oder nachweisen müssen, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Dieser Nachweis muss jedoch nicht schriftlich erfolgen. Es würde reichen, wenn Sie Zeugen hätten, die bestätigen können, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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