Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Durch den Nachtrag zum Mietvertrag gemäß Ihrer Schilderung sind Sie ebenfalls Mieterin der Wohnung geworden. Die Kündigung des Mietvertrages kann aus diesem Grund nur von Ihnen und Ihrem Ehemann gemeinsam erfolgen; eine Kündigung nur durch einen der Mieter wäre unwirksam.
Sollte sich die Situation ergeben, dass der eine oder andere die Wohnung früher verlassen möchte, sollten Sie zusammen mit Ihrem Vermieter möglichst eine einvernehmliche Lösung finden. Je nach Konstellation empfehle ich für diesen Fall eine ergänzende Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
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