Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Um es gleich vorweg zu sagen: Ihre Aussichten, sich mit Erfolg gegen eine Eigenbedarfskündigung zur Wehr zu setzen, sind äußerst gering.
Zur Frage, ob im Einzelfall eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtmäßig ist, gibt es unzählige Urteile.
Allein der Wunsch, in den "eigenen vier Wänden" wohnen zu wollen, reicht nicht aus, um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu begründen. Dennoch ist es im Regelfall nicht schwierig, eine Eigenbedarfskündigung rechtssicher zu begründen.
Das Gericht muß bei der Prüfung der Eigenbedarfsgründe beachten, ob die Gründe vernünftig und nachvollziehbar sind. Dabei dürfen dem Eigentümer keine fremden Vorstellungen bezüglich angemessenen Wohnens aufgedrängt werden.
Das heißt, wenn die Wohnung, die Sie gemietet haben, z. B. größer, komfortabler, in besserer Wohnlage befindlich oder verkehrsgünstiger gelegen ist, um nur einige Beispiele zu nennen, als jene Wohnung, die die Eigentümerin derzeit bewohnt, wird das für eine Eigenbedarfskündigung ausreichen.
2.
Wie weitreichend die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung ist, hat der BGH bereits in dem Urteil VIII ZR 330/11
festgehalten: Danach greift Eigenbedarf selbst dann, wenn der Vermieter die Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen zu nutzen beabsichtigt.
Tendenziell wird man feststellen müssen, daß der BGH die Stellung des Vermieters im Hinblick auf die Eigenbedarfskündigung gestärkt hat.
3.
Vor diesem Hintergrund werden Sie trotz angespannter Wohnungslage nicht umhin kommen, sich um eine anderweitige Wohnung zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 12.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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