Recht der Räumung nach Ablauf der Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Hintergrund ist der, dass ich im BGB immer nur von Schuldner usw lese. Was ist aber wenn jemand nach Ablauf der Kündigungsfrist einem die Wohnung nach § 546 BGB usw nicht an den Vermieter übergibt aber auch nach Ablauf die vorher gezahlte Miete dann in Form einer Nutzungsentschadigung nach § 546 a BGB weiter erbringt ? Hätte ich als Vermieter dann trotzdem das Recht eine Räumungsklage durchzuführen wenn a) der Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde aber b) der Mieter nach Ablauf einfach weiter die Miete und die Wohnung nicht übergeben will ?