Sondereigentum/Teileigentum
vom 24.5.2022
für 35 €
und einmal mit "Sondereigentum Wohnung" Der Anteil beträgt ca. 70% der "Büro"fläche und 30% der "Wohnung"fläche. ... Frage: Darf man bei diesem grundbücherlichem Beschrieb diese Fläche als Wohnung straffrei nutzen ohne bei den Behörden um Zustimmung ersuchen zu müssen und vorallem ohne alle anderen Eigentümer um deren Zustimmung bitten zu müssen (was nie funktionieren würde, weil sicher manche fünfstellige Zustimmungshonorare fordern würden)?