Wie ist die Kündigungsfrist nun nach derzeitiger neuer Gesetzeslage bzw. Anhand dem Vertrag ?
. § 2 - Mietzeit und Kündigung des Mietverhältnisses 1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2001 □ a) das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 3 Monaten, bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren 6 Monaten, bei einer Mietdauer bis zu 8 Jahren 9 Monaten, bei einer Mietdauer bis zu 10 Jahren 12 Monaten, bei einer Mietdauer von mehr als 10 Jahren gekündigt werden. □ b) Nur für Zeitmietverträge im Sinne des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/564c.html" target="_blank" class="djo_link">§ 564 c Absatz 2 BGB</a>.