Zuschlag Zwangsversteigerung - Räumung der Wohnung - Nutzungsenschädigung bis Auszug
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrter Anwalt, ich habe ein Zweifamilienhaus im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts wurde mir zugestellt, der Verteilungstermin angesetzt. Die Finanzierung ist sichergestellt.