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2.481 Ergebnisse für mieter wohnung vermieter kündigen

Angemietetes Carport wird durch Vermieter besetzt
vom 21.4.2023 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit ca 5 Jahren in Miete in einem 3-Familienhaus, wobei nur 2 Wohnungen bewohnt sind. ... Mittlerweile habe ich mich nach einer anderen Unterkunft umgeschaut und auch eine neue Wohnung gefunden. Das weiß der jetzige Vermieter allerdings noch nicht und ich habe noch genügend Zeit, um fristgerecht zu kündigen.
Renovierung nach Auszug - Streichungen im Mietvertrag und eigene Anlage
vom 8.11.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun möchten wir ausziehen und kündigen ! Frage 1: Zu wann dürfen wir frühestens kündigen ? ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter, unabhängig von der Dauer des Mietvertrages, die Wohnung in einem fachgerecht renovierten Zustand zu übergeben.
Mieterben - Neuvermietung der Wohnung
vom 1.12.2008 30 € Historischer Preis
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Dessen Stiefkinder haben die Wohnung vollständig ausgeräumt. ... Müssen wir mit einer Neuvermietung warten, bis auch derzeit noch nicht bekannte Erben eine Fortsetzung des Mietverhältnisses abgelehnt haben oder gilt diese Bestimmung nur für Erben, die mit dem Verstorbenen im Haus gelebt haben, d.h. können wir die Wohnung sofort wieder vermieten?
Holzwurmbefall in zwei Zimmern einer 60 qm Wohnung
vom 16.9.2024 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe letzten Winter eine Haushälfte zur Miete bezogen. ... Er erhielt diesbezüglich auch Zutritt zu meiner Wohnung und konnte sich von der akuten Situation überzeugen. ... Dass mein Vermieter nun täglich Zutritt zur Wohnung bekommen soll, um Holzwurmlöcher mit Essig auszuspritzen, kann ja auch nicht sein.
Kündigung Mietvertrag bei 2 Mieter
vom 9.9.2021 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin zum Juli in eine Wohnung gezogen in der mein Freund als Hauptmieter drin stand. ... Wenn wir beide kündigen wollen müssen wir neu zum Ende Dezember kündigen. ... Mein Kollege will die Wohnung aber halten alleine.
Fristlose Kündigung bei Verweigerung Untervermietung § 553 BGB
vom 12.8.2021 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter stellt dem Vermieter deshalb mehrere Nachmieter zur Wahl, die dieser aber nicht annimmt, und ja auch nicht annehmen muss. ... Der Mieter belässt aber für die Dauer der Untervermietung Möbel in der Wohnung und persönliche Gegenstände in einem abgetrennten Bereich der Wohnung (vgl. ... Wenn ja, hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag nun fristlos zu kündigen?
mündlicher und per email geschlossener befristeter Mietvertrag wirksam
vom 10.4.2016 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe eine möblierte Wohnung, die im Internet "Ferienwohnung" genannt ist, für fünf Monate vermietet. Die Mieter wollten nur ihr eigenes Bett mitbringen. ... Nachdem klar war, dass die Mieter nicht einziehen, habe ich die Wohnung gleich wieder im Internet angeboten, aber noch nicht vermietet.
Endrenovierung bei Auszug
vom 24.7.2014 50 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich möchte meine Wohnung kündigen und frage mich ob ich nun verpflichtet bin zu renovieren oder nicht. ... R. bezahlt gemäß BGB der Vermieter die meist notwendige Wiederherstellung der frischen einheitlichen Optik für den nachfolgenden Mieter. ... Der Mieter hat sich im Vorgespräch dazu entschieden, die Verpflichtung zur Endrenovierung vom Vermieter zu übernehmen, um damit am Mietpreis einzusparen.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-WohnungVermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. ... Nachfolgend aufgelistete Gegenstände wurden bereits von Ihnen zurückgegeben: -2 Handtuchhalter in Bad rechts -1 Handtuchhalter in Bad links -1 Spiegelschrank Bad (diese Liste ist unvollständig, im Keller befand sich auch ein Teil der Vorhangstangen, dafür gibt es Zeugen) Darüber hinaus fordere ich Sie auf den zurückbehaltenen Schlüssel der Wohnung herauszugeben.
Zeitmietvetrag gültig?
vom 27.12.2004 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da wir (meine Freundin und ich) uns 2003 einen Hund angeschafft hatten, suchten wir nach einer passenden Wohnung mit Garten – und einen Vermieter, der mit der Haltung eines Hundes einverstanden war. ... Deshalb sagte er bei unserem Besichtigungstermin, er könne uns die Wohnung nur auf 5 Jahre befristet vermieten. ... Deshalb meine Frage: Ist die Befristung des Mietvertrages gültig – oder können wir jederzeit mit 3-monatiger Frist kündigen?
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter
vom 11.6.2014 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meinen Mieter habe ich als Zeugen benannt. Frage: Ich halte ein derart enges Zusammenwohnen mit Menschen, die billigend in Kauf nehmen, dass ich Schaden nehme, für nicht mehr zumutbar und möchte den Mietvertrag kündigen. ... Oder greift hier §573a, auch wenn es sich nicht um zwei Wohnungen in einem Gebäude handelt?
Fristlose Kündigung bei befristetem Mietvertrag WG? - EILIG
vom 28.4.2013 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich würde gerne wissen, ob ich mit der folgend geschilderten Sachlage Erfolg mit einer fristlosen Kündigung zum 30.4.hätte und welche gesetzlichen Rechte ich als Mieter hier angeben könnte. ... Da dieser nun seinen Urlaub antritt über den er mich zum Zeitpunkt meiner ersten Anfrage nicht informiert hatte und ich nun quasi handlungsunfähig zurückbleibe, möchte ich dem Vermieter gerne fristlos kündigen. In einer E-Mail bat er mir eine unübliche 3-monatige Kündigunsfrist an, die mich aber zwingen würde die Miete nach meinem Auszug weiter zu zahlen bis der Vermieter selbst einen Nachmieter findet, was sich durch seinen 3-wöchigen Urlaub natürlich auch sehr verzögern würde.
Als Untermiete kündigen ohne Vertrag aber Hauptmieter will über Anwalt klären
vom 27.9.2021 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben auch über den monatlichen Mietanteil gesprochen aber da wir zuerst den Untermietvertrag aufsetzen wollten, habe ich noch keine Miete bezahlt. ... Ich hab mit dem Hauptmieter(wohnt in der gleichen Wohnung) gesprochen und er meinte, da er einen 4 Jahresvertrag mit der Wohnung mietet will er das über Anwalt klären.
Vermieter in Wesel sucht sehr durchsetzungsfähige/n Anwältin/Anwalt wg. Schikane
vom 6.1.2015 25 € Historischer Preis
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Ein Mieter in kleinem Objekt (5 Wohnungen) schikaniert seit Jahren Vermieter, Mieter und Handwerker, verweigert Besichtigungen durch Miet- und Kaufinteressenten. Mindert Miete wegen konstruierter Mängel. ... Damit ich nicht wieder an eine/n Anwältin/Anwalt gerate, der/die sich später als Empfehlung des Mietervereins entpuppt und Vermieter grundsätzlich als böse Übeltäter verinnerlicht hat, suche ich eine "objektive" Person, die meine Interessen und die vernünftiger MiterInnen zu vertreten bereit ist.
Auszug wg. Modernisierung (Miethöhe danach...)
vom 14.5.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
für ihn mit einem netto von ca. 950 euro absolut nicht mehr tragbar. eine andere möglichkeit besteht daher nicht. er muss also per 31.7. ausziehen. bzgl. kündigungsfrist usw. ist eigentlich ja alles klar, das problem ist nur die finanzierung des umzugs, denn der war absolut nicht eingeplant - mein freund hat die wohnung ja erst vor 2 jahren nach trennung von seiner ehefrau bezogen und hatte nicht die absicht, jetzt schon wieder umzuziehen. es sind daher derzeit auch keine ausreichenden mittel für einen so kurzfristigen erneuten umzug vorhanden, geschweige denn kaution für die neue wohnung, renovierung usw. kann er diese - ohne diese umstände nicht notwendigen - aufwendungen beim jetzigen vermieter geltend machen, hat er vielleicht anspruch auf schadensersatz o. ä. und binnen welcher frist müsste der jetztige vermieter zahlen? wäre er zudem bei seinem auszug trotz anstehender modernisierungsarbeiten noch zur renovierung der alten wohnung verpflichtet?