Untervermietung: Befristung und Rechte des Hauptmieters
vom 26.6.2014
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Darf ich eine ganze Wohnung -es ist ja ein kleines Apartment -Bad, Schlafzimmer, Kochnische- befristet und möbliert vermieten? ... Kann ich das dann fortsetzen z.B. für ein Jahr, wenn es mir im Ausland wirklich gefällt und der Vermieter zustimmt? ... Ist das zulässig, kann ich so befristet untervermieten oder muss ich buchstäblich die Wohnung räumen bis auf "nackte" Möbel?