Kündingsfrist untervermietetes, möbliertes Zimmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wohne in der 2,5-Zimmer-Wohnung, in der ich seit einem guten Jahr ein Zimmer an meine aktuelle Mitbewohnerin unervermiete. Die Möbel in diesem Zimmer (Schreibtisch, Bett, Schrankwand) und in den Gemeinschaftsbereichen (Badezimmerschränke, Couch, Esstisch, Couchtisch, Schrankwand) gehören mir. Ich bewohne das andere ganze Zimmer.