Da ich von diesem niemals über einen Termin für den Einzug eines Nachmieters informiert wurde, hatte ich auch den Dauerauftrag für die Miete noch nicht gekündigt.
Verzug des Aus- und Umbaus der Einheit es zu einer Verzögerung des vereinbarten Einzugs kommen so ist der Eigentümer von jeglichen Schadenersatzansprüchen des Mieters ausdrücklich befreit".
Nach unserem Einzug haben wir festgestellt das in der großen Wohnküche zwar 12 Steckdosen vorhanden sind, diese aber nur über einen Stromkreis abgesichert sind und somit der Verkabelung einer Küche und eines Wohnzimmers nicht gerecht wird.
MV geschlossen: 17.11.2003 Beginn MV: 15.12.2003 fristgemäße Kündigung: zum 31.01.2007 Bestätigung der Kündigung erhalten; Hinweis auf Mieterpflichten bei Auszug lt. Mietvertrag §11 Abs. 2a und 2b Auszug aus Original MV-Formular: §8 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume sinngemäß (1) Mieter anerkennt einwandfreien und frisch renovierten Zustand der Mieträume und Einrichtungen zum Einzug (2) Verpflichtung des Mieters zur Übernahme sämtlicher Renovierungs-, Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturkosten während der Mietdauer (keine Angaben von Fristen etc., jedoch Beschränkung der Kostenübernahmepflicht auf 75€ je Einzelfall bzw. 10% der Jahresmiete) (3) - (6) Regelung bei Beschädigungen §11 Beendigung der Mietzeit Zitat "(1) Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit gereinigt zurückzugeben.
-Kann er uns verbieten, unsere Schuhe nebst Schuhschrank im Hausflur aufzustellen (nach 11 Jahren; alle anderen im Haus dürfen es noch; beim Einzug erfolgte eine mündliche Zusage)?
Bei unserem Einzug 2020 (Erstbezug nach dem der Vermieter selbst darin gewohnt hat) war der Wasserdruck an allen Entnahmestellen wunderbar. ... Da wir wie gesagt nach dem Einzug mindestens 2,5 Jahre ohne Probleme mit konstatem starken Wasserdruck Duschen und Wasser entnehmen konnten, wissen wir ja sehr genau was möglich und normal ist.
Klar, nachdem er seit Einzug 01.09.04 nichts im Garten gemacht hat, außer Rasen mähen. ... (Vertrag) 4.zum Einzug, 09.04, hat er schon im Bad div. bauliche Änderung vorgenommen, die ich sofort mündl. bemängelt habe, sowie per e-mail an Mieterin (Partnerin; Vertragspartner 2 ) .Und auch heut noch nicht akzeptiere.
Ich teilte ihnen bei EInzug mit, dass hier im Hause desöfteren Sperrmüll liegt und das sie sich hier nicht in der besten Wohnlage befinden, mit beiden Punkten waren sie laut Zeugin Diestelkamp auch so einverstanden. ... Dies alles ist nicht mehr zumutbar und berechtigt aus vielerlei Gründen eine Kündigung. Es besteht zudem aber noch ein weiterer Grund der Kündigung: Wie ich ihnen schon einmal angekündigt habe, sucht meine Mutter immer noch eine Wohnung, sie wohnt momentan bei mir, da ich mittlerweile 27 bin, will sie und ich eine Trennung vollziehen.
Guten Tag, ich hatte schon mal am 8.8.07 Kontakt zu einer Rechtsanwältin von "frag einen anwalt" wegen Eigenbedarfs meines Hauses. Jetzt hat sich noch zusätzlich eine Frage ergeben: Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre geschlossen und endet zum 1.11.2008 wegen Eigenbedarf (ich werde es nach Renovierung selbst beziehen). Nun sind die Mieter seit Monaten mit der Mietzahlung um zwischen 5 - 10 Tagen in Verzug, auch heute, per 23.10.07 ist noch kein Geldeingang für Oktober zu verzeichnen.
Hallo, seit 7 Jahren wohnen wir in einer gemieteten Doppelhaushälfte. Wir haben mit dem Vermieter gesprochen, ob wir den Dachboden vollständig nutzen dürfen, da wir noch einmal Nachwuchs erwarten. Der Vermieter war - dankenswerterweise - damit einverstanden.
Sehr geehrte Rechtsanwälte, Person A und Person B leben getrennt, haben gemeinsame Kinder. Person B hat mit den Kindern eine Wohnung gemietet. Da Person B von Nachbarn angefeindet wird, bittet sie darum, dass Person A an ihrer Stelle zu den Kindern zieht.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Sachverhalt: vor ca. 13 Jahren sind wir in eine 77 m² große Dachgeschoßwohnung, Südlage mit Balkon, gezogen. Die Wohnung gehört zu einem Komplex von 3 Häusern (ca. 20 Jahre alt), mit unterschiedlichen Eigentümern. Pro Haus 6 Parteien.
hallo, ich wohne seit über 13 Jahren in einer Wohnung die bis Juli d. J. meiner Mutter mit ihren 3 Schwestern gehörte. Im Juli ist im Rahmen einer Zwangsverst. diese Wohnung 2 meiner Tanten zugefallen.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei unserer Kündigung forderte der Vermieter, dass die Malerarbeiten von einem Fachbetrieb durchführt werden müssen. Desweiteren wurde gefordert, den kompletten Fliesen-Spiegel in der Küche zu erneuern (beim Einzug haben wir über alte, vergimmelte Fliesen drübergefliest).
Da wir die Erfahrung gemacht haben, daß man Wohnungen natürlich besser vermieten kann, wenn sie komplett renoviert sind, ist der Ärger natürlich groß, wenn man sie nicht so wiederbekommt wie man sie jemandem bei Einzug übergeben hat.
Ich hatte mit dem Vermieter vereinbart, die Wohnung bei Einzug zu renovieren sowie Laminat zu verlegen. ... Ich habe dem Vermieter per Kündigung mitgteilt, dass ich keine Endrenovierung durchführen werde (mit Angabe des BGH-Urteils). ... Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadenersatz. §27 Sontige Vereinbarungen: - Der Mieter übernimmt die Wohnung ohne Tapeten d.h. er tapeziert bei Einzug nach eigenen Wünschen und auf eigene Kosten.