Vertragsbedingungen-Mängelbeseitigung-einseitige Änderung Vertragsbedingung
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Durch erhebliche Baumängel beim Fußbodenaufbau( Gutachterlich belegt )platzen die Fliesen über fast die gesamte Wohnung nun schafkantig, es besteht erhebliche Schnittgefahr.Der Vermieter kündigte uns nun an, seiner Mängelbeseitigungspflicht nachkommen zu wollen. Allerdings wurde durch den Vermieter einseitig festgelegt, die Wohnung mit Laminat auszulegen. Durch Auskünfte von Gutachtern und Handwerksbetrieben wissen wir, dass nun aber kein Laminat für Rollstuhlnutzung geeignet ist.