Ärger mit Miteigentümern und Hausverwaltung
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Ich glaube dies nicht, weil so etwas erstens in dem sehr gut gebauten Haus aus dem Jahr 2001 kaum möglich ist und zweitens vor allem meine damaligen Vermieter - auch Verwandte und natürlich vor allem ich als Bewohnerin nicht, keinerlei Kenntnis dazu erhalten haben. ... Meine Frage: Hat es rechtliche Relevanz, dass die Hausverwaltung diese unwahre und unbewiesene Behauptung ohne nähere Angaben zur Art des angeblichen Frostschadens und zum Zeitpunkt seiner Entstehung jetzt mir gegenüber schriftlich äußert? ... Dieses trickreiche, aber unübliche Verhalten hat ja wohl nicht den Wert einer Abmahnung für mich?