Mahnungsgebühr
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Mieter die seit April 2005 wohnt hat bis jetzt 17 mal erst paar wochen und 3 mal erst paar Monate später die Miete und Nebenkosten bezahlt. Ist der Vermieter berechtigt eine Mahnungsgebühr von 5 % pro woche für die Miete und Nebenkosten zu verlangen?