Wir sind seit 2001 gewerblicher Mieter und haben in unserem Mietvertrag eine Index/Verbraucherpreis-Mieterhöhung vereinbart. 2009 wollte der Vermieter diese erstmalig anheben: Beginn: 2001 beläuft sich auf 94,0 somit ist der Preisindex um 13,1% gestiegen (106,3 im Januar 2009, Basisjahr 2005). -> aufgrund der schlechten Wirtschaftssituation 2009 in unserer Branche hat der Vermieter auf die Indexerhöhung verzichtet 2014 will der Vermieter erneut die Miete wegen Index anheben: Basisjahr 2010, Juni 2014 beträgt 106,7 bei Mietbeginn 2001 = 86,90 somit Preisindex um 22,80% gestiegen. Frage: 1. Ist es rechtens, dass er bei Aussetzung von 2009 nun die Basis rückwirkend ab 2001 rechnet oder müßte dies im Betrachtungsjahr 2014 rückwirkend nur zu 2009 erfolgen?