Sehr geehrter Fragesteller,
Die ordentliche Kündigung wird wohl ausgeschlossen sein, da es sich um einen Zeitmietvertrag handelt.
In dem Fall bleibt nur die außerordentliche Kündigung. Hier ist leider zu sagen, dass das wirtschaftliche Risiko grundsätzlich der Mieter trägt. Das heißt, ein nicht rentables Geschäft berechtigt für sich noch nicht zur Sonderkündigung. Den Vertrag werden Sie daher grundsätzlich für die gesamte Dauer erfüllen müssen.
Natürlich können Sie sich mit dem Vermieter auf eine Vertragsauflösung einigen (Aufhebungsvertrag). Dadurch würde das Mietverhältnis vorzeitig enden. Nur ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Aufhebungsangebot auch anzunehmen. Er kann also weiterhin auf Erfüllung bestehen.
Daher kann es sich evtl. empfehlen, zusammen mit dem Aufhebungsangebot auch eine Abfindung in Geld für die vorzeitige Vertragsbeendigung anzubieten. (Wie Ihr Angebot aussehen kann, hängt natürlich von Ihrem Verhandlungsgeschick und den finanziellen Möglichkeiten ab.)
Rein rechtlich sieht es für Sie leider ungünstig aus.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt