Kündigungsrecht nach § 540 BGB bei Wohnraum-Mietvertrag mit Kündigungsverzicht
vom 3.1.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Für die aktuell von mir bewohnte Wohnung habe ich daher bereits mögliche Nachmieter gesucht und entsprechend der üblichen Kriterien (Berufstätigkeit, finanzielle Situation, usw.) ausgewählt, um diese dem Vermieter demnächst als passende Kandidaten vorzustellen. ... Daraus ergibt sich jetzt meine Frage: Kann ich dem Vermieter alternativ einen meiner möglichen Nachmieter auch als möglichen Untermieter vorschlagen und um die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung an diesen bitten ? Falls er dem zustimmt, dann würde ich einen Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit mit dem Nachmieter abschließen.