Räumungsklage wg. Mietschulden durch Mietminderung und Rückbehalt zur Ersatzvornahme
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Aufgrund der Höhe der Kosten und der anhaltenden Belastung durch das Fehlen der Möglichkeit angemessen zu Duschen oder zu Baden haben wir die Miete komplett einbehalten. Im September haben wir die fristlose und die ordentliche Kündigung erhalten.