Die Kündigung ist formal in Ordnung und wurde durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. ... Gestern kam es zu einem zufälligen Gespräch (endlich mal) in welchem man uns mitteilte, die Kündigung wäre sowieso ungültig und man suche zwar eine Wohnung, wann das jedoch zum Erfolg führen würde, wisse man nicht. ... Darüber hinaus haben die Mieter zahlreiche, nicht abgesprochene Veränderungen an den Mieträumen vorgenommen und möchten sich diese jetzt als Verbesserungen vergolden lassen, mit der, wie wir meinen unverschämten Frage Zit.: „Was ist es Ihnen Wert, das wir gehen" Unsere Frage an Sie ist, ob man von dem Mietern nicht verlangen kann, sich auf die Kündigung (so sie diese nicht akzeptieren) bei uns zu melden nicht nur in Bezug auf Widerspruchsgründe sondern auch in Bezug auf eine angebliche Unwirksamkeit.