Garage kündigen wegen Unnutzbarkeit
vom 25.5.2016
25 €
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Daraufhin kündigte ich die Garage fristlos wegen Unnutzbarkeit zum Monatsende mit dem Hinweis das die Einzugsermächtigung zum Monatsende erlischt. Der Vermieter hat nun die Kündigung bestätigt, jedoch nur zum Ende der Vertragslaufzeit willigte aber für eine frühere Auflösung ein unter der Voraussetzung das ich einen Nachmieter stelle und die Garage in einem "ordungs- und vertragsgemäßen Zustand" übergebe. Frage: Kann ich die nicht nutzbare Garage fristlos kündigen, was muss ich beachten und darf der Vermieter trotz erloschener Einzugsermächtigung die Miete weiter abbuchen?