Mietrecht: Kündigungsausschluss 5 Jahre? Rechtens? Wie absichern?
vom 12.11.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Auszug aus der Zusatzvereinbarung: 2.) ... Eine Kündigung ist damit erstmals möglich zum 01.02. 2014.