Wohnungsmietvertrag - gewerbliche Nutzung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Frage: Fällt Vertrag durch die Nutzung unter das Rechtsgebiet Gewerbemietvertrag mit seinen eingeschränkten Rechten (Kündigungsfrist, Mieterhöhung, etc.) oder bleibt es beim Wohnungsmietvertrag und den einhergehenden Rechten.