Bei einem Objekt gibt es immer wieder Probleme was die Parksituation angeht. Situation: Stellplätze sind fest vermietet (überwiegend Gewerbemieter). Die Vermieterin möchte nicht, dass fremde Fahrzeuge den Hof befahren. Die Mieter der angemieteten Stellplätze würden ihren angemieteten Parkplatz (wenn diese nicht selbst mit dem Fahrzeug vor Ort sind) gerne ihrem Besuch/Kunden zur Verfügung stellen. Ist dies rechtlich erlaubt oder darf die Vermieterin dies untersagen ? Die Parkplatzsituation in dem Stadtteil ist teilweise sehr begrenzt.
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Wenn Sie Mieterin der Stellfläche sind, haben Sie im Rahmen des Mietvertrages das Recht, die Fläche umfassend zu nutzen; dazu gehört auch eine kurzfristige Überlassung an Dritte, beispielsweise Kunden. Es darf nur keine überwiegende Nutzung durch Dritte gegen Entgelt vorliegen, dies wäre eine zustimmungspflichtige Untervermietung.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, und verbleibe