Kuendigung durch Vermieter vor eigentlichem Mietbeginn
vom 20.7.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Der Mieter war zu Anfang ganz o.k., nach Ruecksendung des Mietvertrages frage er mich ob er nicht erst ab September einziehen koenne, da er zu dieser Zeit geschaeftlich unterwegs sei und ihm das sehr gelegen kaeme, ich verneinte dies, da es muendlich und schriftlich so ausgemacht gewesen sei. ... Im Mietvertrag steht unter Paragraph 18: 18.1. ... und kann er gegen diese Kuendigung vorgehen?