Kündigung seitens Vermieter vor Antritt der Untermiete
vom 26.3.2022
für 36 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Der Vermieter ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechngt, wenn sich der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.¨ Vor Vertragsunterzeichnung teilte die Person mit, dass sie als Korrekturleserin arbeitet, aber Wohngeld beantragen wird. ... Die Aussicht auf Wohngeld ist nicht sicher und dass sie bereit ist, Falschangaben zu machen, macht es mir schwer, sie als vertrauenswuerdige Person anzuerkennen.