Offizielle Anerkennung Zweitwohnsitz im Erholungsgebiet
vom 30.10.2018
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Ich würde das Haus, wie es früher schon einmal war als Hauptwohnsitz anmelden, aber das ist rechtlich leider nicht möglich.