Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnungsdurchsuchung!! Rechtmäßig??

8. Februar 2007 00:57 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo!!

Nun folgendes.

Meine Freundin arbeitet bei der Post.
Da aus irgendwelchen Gründen annahme für die Post war, daß in einer Filiale, Briefe usw. verschwunden sind, sind mehrere Personen befragt worden.
Außerdem haben sie die betreffenden Personen gefragt ob sie die Wohnung durchsuchen dürfen, ohne Durchsuchungsbefehl!!!

Mir ist klar, daß man bei einwilligung keinen Duchsuchungsbefehl braucht, meine Freundin hat aus Angst gleich gesagt, natürlich könnt ihr die Wohnung durchsuchen, habe nichts zu verbergen.
Was auch richtig war.

Nur der Unterschied ist daß, daß ich von allem nichts wußte und in der Arbeit war.
Als ich heute nach Hause kam, war meine komplette Wohnung umgekremmpelt worden.
Es ist auch meine Wohnung und steht auch nur auf mich.
Meine Freundin wohnt nur bei mir.
Es wurde halt komplett von mir alles durchsucht, ohne Durchsuchungsbefehl.
Normalerweise hätten sie mich zumindestens fragen müssen, oder?

Ich bin der Meinung, daß meine Freundin eigendlich gar nicht das Recht dazu hatte, sie die Wohnung durchsuchen zu lassen.

Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen ob das rechtmäßig war.

Gruß Stefan

8. Februar 2007 | 04:07

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich, da haben Sie recht, ist eine Haus-(Wohnungs-)durchsuchung nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl möglich, in absoluten Ausnahmefällen reicht eine staatsanwaltliche Erlaubnis aus.

Die Wohnung darf jeder betreten und durchsuchen, der die Einwilligung des Hausrechtsausübenden hat.

Da es für Außenstehende nicht ohne weiteres erkennbar ist, wer wirklich Besitzer der Wohnung ist (Grundbucheinsicht bringt beispielsweise bei Mietverhältnissesn nichts), reicht die Erlaubnis derjenigen, die dort dauerhaft wohnt.

Dementsprechend war die Durchsuchung als solche rechtmäßig, da für die Durchsuchenden (unabhänig ob Post oder Polizei) nicht erkennbar war, daß Ihre Freundin gar nicht Eigentümerin war, sondern nur dort bei Ihnen wohnte.

Korrekterweise hätte jedoch Ihre Freundin auf diesen Umstand hinweisen müssen und entweder Ihre Erlaubnis einholen oder ihre Einwilligung bis zu der Rücksprache mit Ihnen hätte aufschieben müssen.

Das ist jedoch keine Frage der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, sondern eine intern zwischen Ihnen und Ihrer Freundin zu klärende Angelegenheit.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Zurückgehaltene Informationen können die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung stellt lediglich eine erste rechtliche Orientierung dar.


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER