Es ist für mich offensichtlich, dass der Mieter, d.h. der ehemalige Eigentümer, die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wünscht. ... Zuvor, da ein Gerichtsverfahren zu lange dauert und die Mietminderung schon im ersten Monat existenzbedrohend für den Grundstückseigentümer ist, möchte ich gern die Bank-Bürgschaft, die auf erstes Anfordern ohne jegliche Einrede zahlbar ist, in Anspruch nehmen. ... Oder muss ich warten, bis 44.000 € Mietminderung, was in drei Monaten sein wird, aufgelaufen sind, um dann die komplette Bürgschaft in Anspruch zu nehmen?