Schönheitsreperaturen Ende Mietverhältnis Einheitsmietvertrag 2873 Stand 11/09
Die Wände sind meines erachtens nach unverändert (Vor mir haben nur kurz meine Vermieter hier gewohnt, als deren Haus Renoviert wurde - alles also soweit neu). ... Der zu zahlende Kostenanteil errechnet sich im allgemeinen nach dem Verhältnis zwischen der im Fristenplan vorgesehenen vollen Frist und dem Zeitraum, der seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten vom Mieter ausgeführten Schönheitsreperaturen bis zur Räumung abgelaufen ist. ... Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt.