Wohneigentum: Instandsetzung, Neubau eines Gebäudeteils im Sondereigentum: Ge
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Grundstück, aufgeteilt in 3*Wohneigentum mit drei Häusern.Auf unserem Grundstücksanteil habe wir vor 25 Jahren mit mündlicher Zustimmung der Miteigentümer auf unserem Sondereigentum einen Wintergarten errichtet.Dabei haben wir (unwissentlich) die GRZ entsprechend unserem Anteil überschritten. Den Wintergaten haben wir abgerissen, um einen neuen zu errichten. Dies lehnen die neuen Miteigentümer ab.