Das stimmt zwar, aber es steht dort auch " Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung: In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, • • inWohn-undSchlafräumen.Fluren.DielenundToilettenalle_3_Jahre, • in anderen Nebenräumen alle " Wie ich im Netz bereits gelesen habe, kann die Formulierung: im Allgemeinen oder entsprechend dem Stand der Abnutzung , doch dazu fuehren, dass der Vertrag ( Standardmietvertag ) gueltig ist und doch renoviert werden muss.