endlich zur erhofften Kontaktaufnahme und einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter gekommen ist, in dem er mir mitteilte, dass es im November eine Eigentümer-Versammlung geben würde, auf der er die Angelegenheit mit der Hausverwaltung besprechen wolle. ... -Es seien mehrfach Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Haus eingeleitet worden wie z.B. die Anbringung eines Knaufs an der Kellerabgangstür, der Einbau einer Zeitschaltuhr für den Postschalter, Hinweise an die Bewohner (richtig, aber alles lange NACH dem betreffenden Einbruch) -Sofern ich der Hausverwaltung die Schuld oder Mitschuld an den Einbrüchen geben bzw. für meinen „Nichtabschluss" einer Hausratsversicherung verantwortlich machen wolle, solle ich diese Forderung auch ihr gegenüber geltend machen, da dies nichts mit dem Vermieter bzw. meiner Wohnung und Mietzahlung zu tun hätte. ... Sollte ich die beiden ausstehenden Mieten überweisen, da eine Aufrechnung mit der Miete evtl. nicht rechtens ist?