Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

641 Ergebnisse für kündigung schadensersatz

Auszug wg. Modernisierung (Miethöhe danach...)
vom 14.5.2007 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
für ihn mit einem netto von ca. 950 euro absolut nicht mehr tragbar. eine andere möglichkeit besteht daher nicht. er muss also per 31.7. ausziehen. bzgl. kündigungsfrist usw. ist eigentlich ja alles klar, das problem ist nur die finanzierung des umzugs, denn der war absolut nicht eingeplant - mein freund hat die wohnung ja erst vor 2 jahren nach trennung von seiner ehefrau bezogen und hatte nicht die absicht, jetzt schon wieder umzuziehen. es sind daher derzeit auch keine ausreichenden mittel für einen so kurzfristigen erneuten umzug vorhanden, geschweige denn kaution für die neue wohnung, renovierung usw. kann er diese - ohne diese umstände nicht notwendigen - aufwendungen beim jetzigen vermieter geltend machen, hat er vielleicht anspruch auf schadensersatz o. ä. und binnen welcher frist müsste der jetztige vermieter zahlen?
Vermieter behebt nicht die Schäden am Objekt
vom 5.12.2006 34 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
wir haben als Verein ein Haus gemietet. Das Haus wies erhebliche Mängel auf, da es 11 Jahre leer gestanden hat. Vom Vermieter wurde eine Firma beauftragt mit den Reparaturen der Mängel.Wir renovierten das Objekt und haben ca 20.000€ Materialkosten gehabt.
vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages einer Gastronomie
vom 8.9.2006 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Moin-Moin, durch einen tragischen Unfall meines Vaters, weil ich ihm pflegen werde, muß ich mein Restaurant schließen. Ich habe meinen Vermieter ersucht, ob er mich zum Jahresende aus dem Vertrag läßt. Seine Antwort war, wenn ich einen Nachmieter stelle, sei es kein Problem.
mietrecht / strafrecht
vom 25.8.2011 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
ich bin alleinerziehende mutter von drei kleinen kindern (3J, 6J.8J.). zum zeitpunkt des einzugs in die mietwohnung ist mein vermieter zur schlüsselübergabe nicht erschienen. die wohnung war zugemüllt und mit möbeln der vormieter zugestellt. vermieter kümmerte sich darum nicht. ich ging zum anwalt, doch die sache verschlimmerte sich dadurch. vermieter kündigte mir, mit der begründung, wenn mir die wohnung nicht gefällt soll ich ausziehen. danach folgte nochmalige kündigung wegen eigenbedarf. nun läuft sogar räumungsklage gegen mich. vermieter streitet alles mit nichwissen ab. doch nun wurde er kriminell tätig. regelmässig landete müll vor meiner haustür, vermieter drohte mir persönlich, ich soll bis herbst hier verschwinden sonst "kriege ich einen kalten arsch". vermieter hat bereits anderen mietern morddrohungen ausgesprochen, die er ebenfalls kündigte. es wurden explosionskörper auf meine kinder geschmissen. der täter wurde jedoch nie gesehen. ich und meine kinder bekamen todesangst. die kinder weinten regelmässig, fingen das bettnässen an. sohn des vermieters randalierte regelrecht in seiner wohnung in den nachtstunden. ich wurde dazu gezwungen aus extremen angstzuständen aus der wohnung zu flüchten zum schutz meiner kinder. ich wußte nicht wohin. damit ich nicht auf der strasse lande, ging ich in das elternhaus meiner eltern in ein anderes bundesland, damit ich nicht obdachlos bin. ich bin aus den o.g. gründen mittellos. mußte mich ummelden da meine kinder schulpflichtig sind. daher werde ich die miete nicht mehr zahlen. ich habe jedoch kein geld und keine mittel, um die gesamte wohnungseinrichtung zu holen, die sich noch in der wohnung befindet. frage: ich möchte nun konkret wissen, wogegen sich mein vermieter strafbar gemacht hat mit diesen handlungen, so dass ich aus todesangst und zum schutz meiner kinder aus der mietwohnung flüchten musste. ich möchte schadensersatz.
Mietausfälle
vom 24.11.2010 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich habe nun bereits 1 Monatsmiete Rückstand Anfang Dezember sind dies 2 Monatsmieten und werde dann eine ordentliche fristlose Kündigung aussprechen.
Makler-Allein-Auftrag
vom 3.4.2010 70 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber kann den Makler-Allein-Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht (Ziffer 3) verstoßen hat. 9.) ... 4.) wie lange hat der Makler nach Kündigung Anrecht auf Courtage, Provisionen, Aufwendungsersatz, Schadensersatz und ggf. in welchen Höhen?
Vorzeitiger Ausstieg aus Mietvertrag aus wichtigen Grund
vom 26.11.2008 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir möchten Ihnen folgenden Sachverhalt schildern. Wir haben Anfang 2007 eine Ladenfläche gemietet um ein Fachmöbelgeschäft (Stilmöbel) zu eröffnen. Da sich in diesem Bereich es sich um repräsentative Einrichtungsgegenstände handelt, ist die einwandfreie Umgebung für den Verkauf ausschlaggebend.
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.