Räumungsklage --- Schutzantrag trotz Ausschluß im gerichtlichen Vergleich ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der jetzige Vermieter wurde hierüber informiert und zeigte sich in einem persönlichen Gespräch sehr verständnisvoll. ... Wir teilten sowohl dem Anwalt als auch dem Vermieter mit, dass wir diese Strafe in monatlichen Raten begleichen werden, sobald die vereinbarten Ratenzahlungen für die Mietrückstände erledigt sind. Der Anwalt teilte uns nun aber in seinem Schreiben mit, dass wir ja bereits gesagt hätten, dass wir die Strafe nicht zahlen wollen, was völlig aus der Luft gegriffen ist.