Der Vermieter fragte mich, ob er zu einem Zeitpunkt, zu dem ich arbeiten musste, in die Wohnung könne, um sie mit einem Mietinteressenten zu besichtigen, da ich fristgerecht gekündigt hatte und noch kein Nachmieter gefunden werden konnte. ... Schriftlich habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich in Zukunft nur noch Terminen in meinem Beisein zustimme und ihn darauf hingewiesen, dass er die Erlaubnis hatte, mit dem Interessenten in die Wohnung zu gehen, nicht aber Dinge umzuräumen, Die Antwort war, dass es nötig gewesen sei, vorher hereinzugehen, um die Wohnung in einem repräsentativen Zustand zeigen zu können. ... Wenn ich die Wohnung in einem Zustand verlassen hätte, die einer Besichtigung standhält, wäre es auch nicht nötig gewesen, aufzuräumen (und zu putzen!)