Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1. Nach so kurzer Mietdauer müssen Sie die Wohnräume auf keinen Fall komplett renovieren, eine entsprechende Klausel ist unwirksam, mit der Folge, dass Sie gar nicht renovieren müssen.
z.B. LG Berlin Urteil vom 13.01.1998 65 S 308/97
Das Parkett muss aber in Ordnung gebracht werden, denn das ist keine Schönheitsreparatur sondern Schadensersatz.
2. Einen Nachmieter können Sie jederzeit suchen, allerdings sind Sie dazu überhaupt nicht verpflichtet, sofern Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
3. Wenn Sie einen Nachmieter finden, dem die Farben gefallen, spricht nichts dagegen, dass dieser die Räume so übernimmt. Ansonsten sind Farben grundsätzlich ein Problem. Die Rechtsprechung geht zwar mittlerweile davon aus, dass die Wohnung nicht zwingend weiß sein muss, sondern auch Farben akzeptabel sind, wenn sie dezent sind, darüber, was unter dezent zu verstehen ist, gehen die Meinungen aber auseinander.
LG Lübeck, Az.: 14 S 221/00
4 + 5. "fachmännisch renoviert" ist nicht gleichbedeutend mit "vom Fachmann", sondern es bedeutet, dass Arbeiten mittlerer Art und Güte zu erbringen sind, also die Qualität, die auch ein durchschnittlicher Handwerker bieten würde. Ein Schreiner müsste das also können.
Genauere Angaben wären erst nach Durchsicht des Mietvertrages möglich.
Mit freundlichen Grüßen
RAin Gabriele Koch
Antwort
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