Reparatur Wasserhahn
vom 11.9.2008
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun möchte meine Vermieterin 100 Euro von mir, weil in meinem Mietvertrag steht, dass ich 100 Euro für Reparaturen selbst tragen muss. ... Eigentlich muss doch der Vermieter dafür sorgen, dass ich die Wohnung ordnungsgemäß benutzen kann, und ohne funktionierenden Wasserhahn geht das ja schlecht.