Kündigung nach §573 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Wohnung ist derzeit seit knapp 2 Jahren vermietet; die Kündigungsfrist meinerseits beträgt also drei Monate. ... Laut notariellem Kaufvertrag kam es durch die vollständige Kaufpreiszahlung zum Nutzen-/Lastenübergang (also wirtschaftlichen Eigentum). ... In 573 BGB steht, dass der VERMIETER bei berechtigtem Interesse kündigen kann.