Eine Nutzung als Rechtsanwaltskazlei, Steuerbüro, Architektenbüro oder als Büro mit einem änlich geringen Kundenverkehr soll ausdrücklich zulässig sein, nicht zulässig sein soll jedoch die Nutzung als Aruztpraxis oder als Büro mit einem vergleichbar hohen Publikumsverkehr. ... Das Verbot der Nutzung als Ferienwohnung betrifft ausschliesslich die Wohnungen in den unteren Geschossen welche zum Kauf angeboten werden, die 5 Wohnungen des Alteigentümers sind jedoch von diese Regelung befreit. 10 Wohnungen sind fest vermietet während eine Wohnung an ein Theater vermietet ist und regelmässig wechselnd Schauspieler beherbergt. ... Der Alteigentümer verfolgt das gleiche Interesse mit seinen fünf Wohnungen. #### Nun meine Frage: #### Wie erreiche ich ein Kippen der Regelung zu meinen Gunsten, also ein Streichen der kompletten Passage?