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252 Ergebnisse für frage parkplatz

Parkplatz - kann ich Parkplatzgebühren oder Miete für die Jahre verlangen und in welche Höhe?
vom 6.1.2006 30 € Historischer Preis
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Auf meiner Parkplatz hat ein Eigentümer anhand dieser eigenmächtige Änderungen vor drei Jahren einen Blumenkübel aufgestellt. ... Meine Fragen: - kann ich Parkplatzgebühren oder Miete für die Jahre verlangen und in welche Höhe? ... Also mein Parkplatz wurde gebaut und war immer benutzbar nur ein Blumenkübel steht darauf.
Umbau des Gartens in 20 Parkplätze
vom 1.6.2008 30 € Historischer Preis
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Nun erhielt er von der Stadt die Aufforderung, die nötigen Parkplätze zu schaffen. ... Die Einfahrt zum Parkplatz führt direkt an unserer Terrasse vorbei. ... Unsere Fragen: Ist eine Kündigung seitens des Vermieters möglich?
Untermietvertrag für Parkplatz
vom 11.6.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gewerbevermietung: Ich habe einen größeren Parkplatz für 250 E p. ... Ein Interessent möchte nun diesen Parkplatz untermieten für 300,- E p. ... Frage: Haben die obigen Klauseln im Fall eines Streites mit dem Untermieter rechtlichen Bestand bzw. kann ich in den genannten Fällen kündigen ?
Schäden durch Baum auf Parkplatz
vom 20.11.2007 50 € Historischer Preis
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Auf und um diesen Parkplatz herum befinden sich mehrere - meines Erachtens gesunde - ca. 15 Meter hohe alte Bäume. ... Frage: Wer haftet für Schäden an meinem Auto durch herabfallende Äste und Zweige? ... Frage: Kann ich das Fällen der Bäume von der Eigentümergemeinschaft verlangen um Schäden an meinem Auto vorzubeugen?
Parkplatz Situation Mehrparteienhaus
vom 8.11.2023 für 35 €
Es stehen für alle mehrere Besucher Parkplätze direkt zur Verfügung und diese sind auch nie ganz belegt. Es besteht also kein Parkplatz Engpass. ... Nun meine Frage, ist dieses „wilde" parken okay oder kann ich gegen das Verhalten offiziell etwas machen und den Nachbarn dazu auffordern lassen, sein Auto auf einer ordentlichen Fläche abzustellen?
Unerlaubte Gegenstände auf Sondernutzungsrecht (Parkplatz)
vom 6.10.2015 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt/in, zuätzlich zu meiner Eigentumswohnung verfüge ich über das Sondernutzungsrecht aller Parkplätze zum Haus. ... Die Mieterin (und ihr nicht hier wohnhafter Freund) stellten auf dem Parkplatz eine Marderfalle auf, womit ich nicht einverstanden bin.
parken vor wohnung
vom 6.11.2017 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
hallo - bin wohnungseigentümer mit zwei weiteren eigentümer, meine wohnung ist ebenerdig gelegen. die ortslage ist direkt an einer mässig befahrenen strasse gelegen. wohnzimmer und büro liegen so, dass ich direkt auf die fahrstrasse einsehen kann. seitlich des hauses befinden sich beidseitig eine garageneinfahrt, welche von mir auf der einen seite und vom eigentümer in der 1.etage auf der auf der anderen seite genutzt werden. die wohnung in der 2. etage ist vermietet vom 3. eigentümer, welcher am gleichen ort wohnt. vor dem haus befinden sich also 2 garagenzufahrten und 3 stellplätze. meine frau oder ich selbst parkt entweder in der eigenen garage, benutzt auch die garagenzufahrt teilweise als parkplatz. problem: bin ich oder meine frau mit dem fahrzeug in der garage kann die garagenzufahrt vom anderen nicht zum parken genutzt werden. vor dem haus sind 3 parkplätze nutzbar. aus den geschilderten umständen nutze ich deshalb einen dieser parkplätze und glaube, dass ich dazu ein benutzungsracht habe. der eigentümer der wohnung in der ersten etage ist auch eigentümer der garage an der zweiten hausseite. er nutzt ausschliesslich seine garage oder nutzt die garagenzufahrt als stellplatz. soweit - so gut? der wohnungsmieter in der 2.etage ist nun der ansicht, dass er vor dem haus - also direkt vor meinem wohnzimmer/büro alle parkplätze zur nutzung gemietet hat. er will 2 der 3 parkplätze ausschliesslich selbst nutzen dürfen (er besitzt nur einen kleinen pkw) und 1 parkplatz für evtl. besucher freigehalten werden müssten. hinweis: besucher kommen im monat 2-3 mal, die andere zeit würde der 3. parkplatz also immer frei stehen. was mich in meiner freiheit einschränkt: parkt er vor meinem wohnzimmer, kann er natürlich auch sehen was ich in meiner privatwohnung mache. umziehen z.b. ist unmöglich.-- frage konkret: darf er direkt vor meinem wohnzimmerfenster (30 cm bis zum fenster, also theoretisch kann der parker vor meinem fenster sehen was ich in meiner intimsphäre - und dazu zählt mein privater wohnbereich meiner meinung nach) mache, ob ich trinke, esse, meine kleidung wechsele usw. ? ich möchte diesen parkplatz selbst nutzen, der mieter hat die möglichkeit, die beiden anderen parlplätze zu nutzen. kann oder darf ich dem vermieter sagen/bitten, den parkplatz diesen einen parkplatz nicht zu nutzen/ für mich zu sperren??
Mieter parken wild im Hausgrundstück
vom 30.6.2012 25 € Historischer Preis
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Noch eine Frage: Wenn wir alle Schilder aufgestellt haben und alle Schriftstücke versandt haben, so dass es rechtssicher ist, kann man da auch ein Fahrzeug abschleppen lassen, dass wild in der Gegend rumsteht? ... Die Parkplätze müßten erst angelegt werden, sie existieren in der Form noch nicht. ... Wir haben an 15 - 20 Euro pro Parkplatz gedacht....
Auslegung Mietvertrag
vom 8.9.2014 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Formulierung Mietgegenstand im Mietvertrag: Anmietung von Bürofläche ca. 200m² einschließlich dazugehöriger Parkplätze Mietvertrag läuft seit ca. 15 Jahren. Vermieterwechsel und damit Fragestellung Definition Anzahl der dazugehörigen Parkplätze (7 Arbeitnehmer) Bisher wurden 5 Parkplätze genutzt. Wie ist die Formulierung im Mietvertrag und die bisherige Nutzung der Parkplätze hinsichtlich der Zuweisung der Anzahl der Parkplätze zu bewerten?
Parkplätze
vom 10.6.2008 35 € Historischer Preis
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Hallo! Wir sind Eigentümer und wohnen in einer WEG mit 5 Parteien. Wir haben 6 Parkplätze und 2 Garagen .
Sondernutzungsrecht von 3 Parkplätzen
vom 13.10.2012 200 € Historischer Preis
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Diese 3 Parkplätze wurden aber nie von den vorherigen Eigentümern befestigt bzw. nie von der vorherigen Besitzerin als Parkplatz genutzt. Die "sogenannten Parkplätze" wurden also nie gepflastert oder irgendwie befestigt. ... Meine eigentliche Frage nun: Es gibt hinter der Hofeinfahrt und hinter dem Sondernutzungsrecht meines Nachbarn einen grossen gemeinschaftlichen Garten von uns beiden.