Das Sondernutzungsrecht des Gartens macht mir hier am meisten Sorgen – heißt dies, dass keine (größeren) Veränderung durch mich am Garten vorgenommen werden können (Sandkasten, Schaukel, Bepflanzung….), ohne hier die Zustimmung des anderen Eigentümers einzuholen? Und umgekehrt: kann der andere Eigentümer wenn es ihm passt, Veränderungen am Garten vornehmen, da er die Mehrheit beim Stimmrecht hat obwohl ein Sondernutzungsrecht für mich bestehen würde? So wie ich es verstehe, bin ich IMMER überstimmt und der Miteigentümer kann eigentlich jede Entscheidung selbst durchsetzen.