Anhaltende sporadische Ruhestörung in WEG - Störer: Mieter - Gestörter: Eigentümer
vom 23.3.2021
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Aus meiner Sicht gäbe es zwar eine relativ einfache Lösung des Problems ganz ohne Klagen, Gerichte und Anwälte-- im Sinne des zitierten BGH-Urteils: Die Vermieterin (oder halt ihr Sohn) kündigt die bestehenden Mieter, entfernt das Laminat, legt wieder Auslegware, achtet bei Neuvermietung darauf, dass auf die Problematik hingewiesen wird (dass der Mieter kapiert, was Körperschall ist und wie er sich ausbreitet), untersagt Hartboden künftig, und versucht alles rechtlich Mögliche, um künftig eine Teiluntervermietung zu verhindern.